AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bootsservice, Teileverkauf und Teilebeschaffung
René Kittel & Jean-Maurice Stern GbR · ST.Performance Bootsservice
1. Geltungsbereich und Vertragspartner 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der René Kittel & JeanMaurice Stern GbR, Scharfe Lanke 125, 13595 Berlin, handelnd unter ST.Performance Bootsservice (nachfolgend „ST.Performance“), mit ihren Kunden über Bootsservice, Wartung, Inspektion, Fehlersuche, Reparatur, Einbau, technische Prüfungen, Einwinterung, den Verkauf von Ersatzteilen und Materialien sowie die Beschaffung von Komponenten und Fremdleistungen. 1.2 ST.Performance bietet Leistungen insbesondere für Innen- und Außenbordmotoren, ZAntriebe, Getriebe, Wasseranlagen, Elektrik und Elektronik, Navigation, Batterien, Ankerwinden, Winterfestmachung sowie verwandte technische Arbeiten an. 1.3 Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 1.4 Individuelle Vereinbarungen im Auftragsformular, Angebot, Kostenvoranschlag oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere Verbraucherrechte, bleiben unberührt.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen 2.1 Ein Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung von ST.Performance, durch Unterzeichnung des Auftragsformulars oder durch Beginn der vereinbarten Leistung nach vorheriger Beauftragung zustande. Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 2.2 Der konkrete Leistungsumfang, die zu bearbeitende Sache, der Liegeplatz, die voraussichtlichen Kosten, die Zahlungsbedingungen sowie die Behandlung von Ersatzteilen werden im Auftrags- und Leistungsformular oder in einem Angebot dokumentiert. 2.3 Ein Kostenvoranschlag beschreibt eine Prognose. Er ist nur dann ein Festpreis, wenn dies ausdrücklich als Festpreis bezeichnet ist. Erkennt ST.Performance, dass der Kostenrahmen voraussichtlich überschritten wird oder eine weitere Untersuchung erforderlich ist, wird ST.Performance den Kunden informieren und die weitere Freigabe einholen, soweit nicht eine sofortige Maßnahme zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Personen, das Boot oder wesentliche Bauteile erforderlich ist. 2.4 Ohne ausdrückliche Freigabe werden keine zusätzlichen, nicht zur sicheren Durchführung des beauftragten Auftrags erforderlichen Arbeiten ausgeführt. Notwendige Sicherungs- und Schadensabwehrmaßnahmen dürfen bis zu dem im Auftragsformular festgelegten Betrag beauftragt oder durchgeführt werden.
3. Leistungsarten 3.1 ST.Performance schuldet – je nach Vereinbarung – die sorgfältige Erbringung einer Dienstleistung, die Herstellung eines vereinbarten Arbeitsergebnisses oder die Lieferung einer Kaufsache. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem vereinbarten Inhalt und nicht allein nach der Bezeichnung des Auftrags. 3.2 Wartung, Inspektion, Fehlersuche, Zustandsprüfung und Beratung sind grundsätzlich Tätigkeiten nach Zeitaufwand, sofern kein Festpreis vereinbart wurde. Eine Fehlersuche wird auch dann vergütet, wenn die Ursache nicht vollständig gefunden oder die beabsichtigte Reparatur nicht durchgeführt werden kann. 3.3 Reparatur- und Einbauleistungen werden nach dem vereinbarten Festpreis oder, falls ein solcher nicht vereinbart ist, nach Zeitaufwand und Material abgerechnet. Ein bestimmter Erfolg, eine bestimmte Lebensdauer oder eine vollständige Wiederherstellung der ursprünglichen Leistungsfähigkeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 3.4 Lieferzeiten hängen bei Ersatzteilen, Motoren und Komponenten insbesondere von der Verfügbarkeit des Herstellers oder Lieferanten ab. Verbindliche Termine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
4. Zugang zum Boot, Mitwirkung und Informationen 4.1 Der Kunde stellt sicher, dass ST.Performance zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Boot, zum Motor, zu den technischen Anlagen und zu den für die Arbeiten erforderlichen Bereichen erhält. Der Kunde übergibt erforderliche Schlüssel, Zugangscodes und Liegeplatzinformationen und benennt eine erreichbare Kontaktperson. 4.2 Der Kunde informiert ST.Performance vollständig über bekannte Vorschäden, Korrosion, Osmose, frühere Reparaturen, Umbauten, nicht dokumentierte Installationen, besondere Gefahren, Gefahrstoffe und Einschränkungen der Nutzbarkeit. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, verlängern sich Fristen angemessen; zusätzliche Warte- und Anfahrtskosten können berechnet werden. 4.3 Das Boot muss am vereinbarten Arbeitsort sicher zugänglich und – soweit für die Leistung erforderlich – mit Strom, Wasser, ausreichender Beleuchtung und den erforderlichen Betriebsstoffen versorgt sein.
5. Zusatzarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen und Abbruch 5.1 Werden bei der Prüfung weitere Mängel, Gefahren oder technisch nicht vertretbare Zustände festgestellt, informiert ST.Performance den Kunden. ST.Performance darf Arbeiten ablehnen, unterbrechen oder abbrechen, wenn die Durchführung zu einer Gefahr für Personen, das Boot, die Umwelt oder die Betriebssicherheit führen würde. 5.2 Verlangt der Kunde trotz eines dokumentierten Hinweises eine bestimmte Vorgehensweise, ein bestimmtes Teil oder die Fortführung einer aus fachlicher Sicht nicht vertretbaren Arbeit, muss dies in Textform festgehalten werden. Die gesetzlichen Haftungsregeln bleiben unberührt; eine Haftung für Schäden, die gerade auf der verbindlich dokumentierten Kundenentscheidung beruhen, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. 5.3 Notmaßnahmen zur Abwehr unmittelbarer Schäden werden nur im erforderlichen Umfang durchgeführt. Sie werden nach Zeitaufwand und Material berechnet, sofern der Kunde die Maßnahme nicht ausdrücklich unentgeltlich beauftragt hat.
6. Ersatzteile, Materialien und Komponenten 6.1 Im Auftragsformular wird für jede wesentliche Position festgelegt, welches der folgenden Modelle gilt: Verkauf durch ST.Performance: ST.Performance kauft im eigenen Namen und verkauft die Sache an den Kunden weiter. Beschaffung im Namen und auf Rechnung des Kunden: Der Kunde wird Käufer gegenüber dem ausgewählten Lieferanten; ST.Performance übernimmt die vereinbarte Beschaffungs- und Abwicklungsleistung. Vom Kunden beigestelltes Teil: Der Kunde stellt die Sache; ST.Performance übernimmt nur die vereinbarte Prüf-, Montage- oder Einbauleistung. 6.2 Bei kleinen und üblichen Ersatzteilen, Verbrauchsmaterialien und Zubehör ist regelmäßig der Verkauf durch ST.Performance vorgesehen. Der Kaufpreis, die gesetzliche Umsatzsteuer, Versand-, Entsorgungs- und sonstige Nebenkosten werden in der Rechnung gesondert oder nachvollziehbar ausgewiesen. 6.3 Bei großen, teuren oder herstellerspezifischen Komponenten, insbesondere kompletten Motoren und umfangreichen Antriebssystemen, kann die Beschaffung im Namen und auf Rechnung des Kunden vereinbart werden. Dann ist der Kunde Vertragspartner des Lieferanten. ST.Performance kann die Auswahl fachlich vorbereiten, Angebote einholen, die Bestellung Berlin übermitteln, Termine koordinieren und den Kunden bei der Prüfung und Geltendmachung von Mängelrechten unterstützen. ST.Performance schuldet in diesem Modell nicht die Beschaffenheit der Komponente und ist nicht Verkäufer dieser Komponente. 6.4 Die Beschaffung im Namen des Kunden setzt eine ausreichende Vollmacht und eine eindeutige Dokumentation der Komponente, des Lieferanten, des Budgets und der Zahlungsweise voraus. Ohne Freigabe des Kunden darf ST.Performance keine nicht erforderlichen oder das freigegebene Budget überschreitenden Bestellungen auslösen. 6.5 Wird die Komponente im Kundennamen bestellt, trägt der Kunde – vorbehaltlich gesetzlicher Rechte und einer Pflichtverletzung von ST.Performance – das Risiko der Lieferantenentscheidung, der Lieferzeit, der Lieferantenbonität und der unmittelbaren Durchsetzung von kaufrechtlichen Mängelrechten. ST.Performance wird den Kunden hierbei im vereinbarten Umfang unterstützen. 6.6 Bei Verkauf durch ST.Performance gelten die gesetzlichen kaufrechtlichen Mängelrechte gegenüber ST.Performance. Eine pauschale Abbedingung dieser Rechte findet nicht statt. Für Unternehmer können gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten gelten. 6.7 Originalteile, Identteile, Nachbauteile und gebrauchte Teile werden nur entsprechend der konkreten Vereinbarung eingesetzt. Eine Gleichwertigkeit oder Herstellerfreigabe wird nur zugesagt, wenn sie im Auftrag ausdrücklich dokumentiert ist.
7. Vom Kunden beigestellte Teile und Materialien 7.1 Der Kunde hat ST.Performance vor Beginn der Arbeiten alle Angaben zu einem beigestellten Teil, insbesondere Hersteller, Typ, Seriennummer, Herkunft, Verwendungszweck und vorhandene Unterlagen, mitzuteilen. 7.2 ST.Performance darf den Einbau ablehnen, wenn das Teil beschädigt, unvollständig, erkennbar ungeeignet, nicht sicherheitsgerecht oder nicht ausreichend identifizierbar ist. Die Prüfung der Eignung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde. 7.3 Für die Beschaffenheit, Passgenauigkeit, Kompatibilität, Haltbarkeit und Herstellergewährleistung des beigestellten Teils haftet ST.Performance nicht, soweit ST.Performance den Mangel nicht zu vertreten hat. Der Montage- oder Einbauleistung bleibt die gesetzliche Mängelhaftung unberührt. 7.4 Erforderliche Anpassungen, zusätzliche Fehlersuche, Wartezeiten oder ein erneuter Ausbau wegen eines ungeeigneten beigestellten Teils werden nach Zeitaufwand berechnet, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat.
8. Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen 8.1 Es gelten die im Angebot, Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Soweit Preise nach Zeitaufwand vereinbart sind, werden Arbeitszeit, Anfahrt, Abfahrt, Wegezeiten, Verholen, Wartezeiten, Beschaffung, Dokumentation und Entsorgung nach dem vereinbarten Zeittakt oder den vereinbarten Pauschalen abgerechnet. 8.2 Preisangaben gegenüber Verbrauchern enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden. 8.3 Ersatzteile, Fremdleistungen, Transport, Versand, Kran-, Slip-, Liegeplatz-, Entsorgungs- und sonstige Drittleistungen werden – je nach Vereinbarung – entweder als Bestandteil des Verkaufspreises, als Auslage im Rahmen der Beschaffung im Kundennamen oder als gesonderte Position berechnet. 8.4 ST.Performance darf für bestellte oder speziell zu beschaffende Teile sowie für umfangreiche Arbeiten eine angemessene Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen. Bei einer Beschaffung im Kundennamen ist der Kunde verpflichtet, erforderliche Lieferantenrechnungen und Auslagen rechtzeitig bereitzustellen. 8.5 Rechnungen sind innerhalb des angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug zu begleichen. Bei Verbrauchern tritt Verzug nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen ein. Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. 8.6 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt und Herausgabe 9.1 Bei einem Verkauf durch ST.Performance bleibt die gelieferte Sache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von ST.Performance, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich und für die konkrete Sache vereinbart ist. 9.2 Wird ein Teil im Namen und auf Rechnung des Kunden beschafft, steht das Eigentum – vorbehaltlich der Lieferbedingungen des Lieferanten – dem Kunden oder dem Lieferanten zu. ST.Performance wird fremdes Eigentum nicht als eigenes behandeln. 9.3 Ausgebaute Altteile werden dem Kunden auf Wunsch herausgegeben, sofern sie nicht gesetzlich, technisch oder aus Gründen der Entsorgung beim Auftragnehmer verbleiben müssen. Die Herausgabe ist im Abnahmeprotokoll zu dokumentieren.
10. Boot, Schlüssel, Aufbewahrung, Verholen und Probefahrten 10.1 Eine Obhut über das Boot oder einzelne Gegenstände wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus der Durchführung des Auftrags zwingend ergibt. Übergabe und Rückgabe sollen im Übergabeprotokoll mit Zustand, vorhandenen Schäden, Betriebsstunden, Zubehör und Schlüsseln dokumentiert werden. 10.2 Verholen, Rangieren, Transport, Motorläufe und Probefahrten bedürfen einer Beauftragung. Der Kunde teilt alle bekannten Einschränkungen, Fahrgebiete, Versicherungsanforderungen und Besonderheiten mit. 10.3 Für die Dauer einer vereinbarten Obhut hat ST.Performance die erforderliche Sorgfalt einzuhalten. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB. Eine Garantie für das Ausbleiben jedes Risikos bei technischen Tests oder Probefahrten wird nicht übernommen. 10.4 Der Kunde sorgt für eine ausreichende Boots-, Haftpflicht- und gegebenenfalls Kaskoversicherung und teilt Selbstbehalte sowie besondere Versicherungsbedingungen mit. Dies beschränkt die gesetzliche Haftung von ST.Performance nicht.
11. Termine, Lieferverzug und höhere Gewalt 11.1 Angegebene Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Lieferverzögerungen von Herstellern, Lieferanten, Speditionen, Werften, Marinas oder sonstigen Dritten werden berücksichtigt, soweit ST.Performance sie nicht zu vertreten hat. 11.2 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von ST.Performance, insbesondere extreme Wetterlagen, Hochwasser, behördliche Anordnungen, Streiks, Ausfälle von Lieferketten, Energie oder Kommunikationsstörungen, verlängern Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. 11.3 Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
12. Abnahme, Prüfung und Mängelanzeige 12.1 Soweit eine Werkleistung geschuldet ist, fordert ST.Performance den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auf. Die Parteien dokumentieren die Abnahme, erkennbare Mängel, Restarbeiten, Betriebsstunden, Testläufe und die Übergabe im Abnahme- und Übergabeprotokoll. 12.2 Der Kunde prüft die Leistung bei Übergabe oder Abnahme auf erkennbare Mängel. Verbraucher werden dadurch nicht ihrer gesetzlichen Rechte beraubt. Unternehmer haben erkennbare Mängel im Rahmen der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten unverzüglich anzuzeigen. 12.3 Eine Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Bei wesentlichen Mängeln wird ein angemessener Nachbesserungs- oder Fertigstellungstermin vereinbart. 12.4 Nutzt der Kunde das Boot nach einer Fertigstellungsanzeige bestimmungsgemäß, kann dies – abhängig von der geschuldeten Leistung und den Umständen – als Abnahmehandlung anzusehen sein. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Informationspflichten, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben maßgeblich.
13. Mängelrechte und Gewährleistung 13.1 Für Leistungen und verkaufte Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB oder im Einzelvertrag wirksam nichts Abweichendes vereinbart ist. Bei Werkleistungen kann ST.Performance zunächst Nacherfüllung in Form der Nachbesserung verlangen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. 13.2 Keine Mängelrechte bestehen, soweit ein Mangel allein darauf beruht, dass der Kunde ein ungeeignetes oder mangelhaftes Teil beigestellt, eine erforderliche Mitwirkung nicht erbracht, Betriebsanweisungen nicht beachtet, das Boot oder die Anlage unsachgemäß betrieben oder ohne Freigabe in die Leistung eingegriffen hat. Dies gilt nicht, soweit ST.Performance den jeweiligen Umstand zu vertreten hat. 13.3 Bei einer Beschaffung im Namen und auf Rechnung des Kunden bestehen Mängelrechte wegen der Komponente grundsätzlich gegen den Lieferanten. ST.Performance unterstützt den Kunden bei der Kommunikation, Prüfung und Geltendmachung, soweit dies beauftragt und vergütet wird. Eigene Mängelrechte gegen ST.Performance wegen der Beschaffenheit der Komponente entstehen aus dem Beschaffungsauftrag nicht, sofern ST.Performance nicht ausdrücklich eine eigene Beschaffenheitszusage oder eine Montageleistung übernommen hat. 13.4 Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt. Für Unternehmer können im gesetzlich zulässigen Umfang abweichende Fristen vereinbart werden; dies bedarf einer eindeutigen Vereinbarung im Auftragsformular oder Angebot.
14. Haftung 14.1 ST.Performance haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz. 14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ST.Performance nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 14.3 Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von ST.Performance. Sie gelten nicht, soweit eine zwingende gesetzliche Haftung entgegensteht. 14.4 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Charter- oder Nutzungsausfall, ausgebliebene Veranstaltungen, Liegeplatzkosten, Bergungs- und Folgekosten haftet ST.Performance nach Maßgabe der vorstehenden Absätze. Bei Unternehmern ist eine Haftung für nicht vorhersehbare oder nicht vertragstypische Folgeschäden im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. 14.5 Der Kunde hat erkennbare Schäden und Gefahren unverzüglich mitzuteilen und zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
15. Datenschutz und Kommunikation 15.1 Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung, Durchführung, Abrechnung, Dokumentation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von ST.Performance. 15.2 Der Kunde stimmt zu, dass auftragsbezogene Kommunikation per E-Mail, Telefon oder Messenger erfolgen kann, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechtserhebliche Erklärungen werden auf einem geeigneten dauerhaften Datenträger dokumentiert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
16. Verbraucherinformationen und Widerruf 16.1 Bei Verbraucherverträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, erhält der Kunde die gesetzlich erforderlichen Informationen und – soweit ein Widerrufsrecht besteht – eine Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular. 16.2 Soll eine Dienstleistung oder Werkleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, muss der Verbraucher dies ausdrücklich verlangen. Bei vollständiger Leistung kann das Widerrufsrecht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach entsprechender Bestätigung erlöschen. 16.3 Für Waren gilt die gesonderte Widerrufsbelehrung. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts kommt nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen in Betracht, etwa bei nicht vorgefertigten Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
17. Schlussbestimmungen 17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen wird. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen, soweit zulässig. 17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der gesetzlich zulässige Gerichtsstand von ST.Performance. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 17.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.